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Spitallisten Die Rheinburg-Klinik ist als Leistungserbringer zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Patienten aus allen Kantonen zugelassen. Sie ist auf der Spitalliste des Standortkantons A.Rh. sowie auf derjenigen des Kantons Zürich und des Kantons Graubünden aufgeführt. Im Kanton St. Gallen ist sie im Sinne der Übergangsregelung gemäss Krankenversicherungsgesetz Art. 101 zugelassen. Verträge mit Krankenversicherer Mit den nachfolgenden Krankenversicherer hat die Rheinburg-Klinik einen Vertrag für den Bereich der Zusatzversicherungen:
Ein weiterer Vertrag besteht mit dem Fürstentum Liechtenstein für
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